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   BSG, 18.12.1963 - 3 RK 8/62   

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BSG, 18.12.1963 - 3 RK 8/62 (https://dejure.org/1963,1815)
BSG, Entscheidung vom 18.12.1963 - 3 RK 8/62 (https://dejure.org/1963,1815)
BSG, Entscheidung vom 18. Dezember 1963 - 3 RK 8/62 (https://dejure.org/1963,1815)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versicherungsfreiheit für das Beschäftigungsverhältnis als tätiger Beamter; Entbehrlichkeit des Schutzes der Sozialversicherung für des Dienstes vorläufig enthobene Beamte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 20, 133
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 18.12.1963 - 3 RK 99/59
    Auszug aus BSG, 18.12.1963 - 3 RK 8/62
    Ihr Beamtenstatus und die hierauf gegründete Gewährleistung ihrer Anwartschaft auf Ruhegehalt und Hinterbliebenenversorgung wurden von der vorläufigen Dienstenthebung nicht berührt, wie der Senat in der Entscheidung vom heutigen Tage in der Sache 3 RK 99/59 näher begründet hat.

    Die den § 169 RVO entsprechende Vorschrift des AVG über die Versicherungsfreiheit (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit Nr. 2 AVG) ist auf das Angestelltenverhältnis der Beigeladenen B. nicht anwendbar, wie in der Sache 3 RK 99/59 zu der den § 6 Abs. 1 Nr. 3 AVG entsprechenden Vorschrift der Rentenversicherung der Arbeiter (§ 1229 Abs. 1 Nr. 3 RVO) näher dargelegt ist.

  • BSG, 20.12.1961 - 3 RK 65/57

    Beiträge zur Sozialversicherung für Fußballspieler einer

    Auszug aus BSG, 18.12.1963 - 3 RK 8/62
    Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 20. Dezember 1961 (BSG 16, 98, 104) bereits dargelegt hat, sind zwei nebeneinander bestehende Beschäftigungsverhältnisse versicherungsrechtlich getrennt zu beurteilen, wenn in ihnen "verschiedenartige Tätigkeiten" ausgeübt werden.
  • BSG, 27.09.1961 - 3 RK 74/59
    Auszug aus BSG, 18.12.1963 - 3 RK 8/62
    Selbst wenn die beigeladene BfA zu der hier strittigen Rechtsfrage eine Erklärung im Sinne des § 121 Abs. 4 AVG abgegeben hätte - was nicht ersichtlich ist -, würde eine solche Erklärung nur das Innenverhältnis zwischen Einzugsstelle und Träger der Rentenversicherung betreffen und den mit der Erklärung nicht übereinstimmenden Verwaltungsakt der Einzugsstelle in seiner Rechtswirksamkeit unberührt lassen (BSG 15, 118, 124).
  • BSG, 08.12.1999 - B 12 KR 12/99 R

    Versicherungspflicht in der Krankenversicherung wegen Erhöhung der

    Allerdings hat das BSG wiederholt entschieden, daß die Versicherungspflicht und die Befreiung davon tatbestandsbezogen beurteilt werden müssen (vgl für die Angestelltenversicherung BSGE 20, 133 = SozR RVO § 165 Nr. 42 und für die Krankenversicherung BSGE 34, 205 = SozR RVO § 165 Nr. 69).
  • BSG, 21.09.1993 - 12 RK 39/91

    Verwitwete Angestellte - Krankenversicherungspflicht - Jahresarbeitsentgeltgrenze

    Als für die Grenze maßgebender Verdienst kam es in erster Linie auf das Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung an, um deren Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit es ging (vgl. BSGE 16, 98, 104 = SozR Nr. 29 zu § 165 RVO ; BSGE 17, 168 = SozR Nr. 32 zu § 165 RVO ; BSGE 20, 133 = SozR Nr. 5 zu § 5 AVG ).
  • BSG, 23.06.1994 - 12 RK 42/92

    Jahresarbeitsentgelt und Versorgungsbezüge einer Witwe oberhalb der

    Die einschlägige Rechtsprechung zu dem bis Ende 1988 geltenden Recht (vgl BSGE 16, 98, 104 [BSG 20.12.1961 - 3 RK 65/57] = SozR Nr. 29 zu § 165 der Reichsversicherungsordnung [RVO]; BSGE 17, 168 [BSG 04.07.1962 - 3 RK 27/58] = SozR Nr. 32 zu § 165 RVO; BSGE 20, 133 [BSG 18.12.1963 - 3 RK 8/62] = SozR Nr. 5 zu § 5 AVG) ist durch das SGB V nicht überholt.
  • BSG, 10.09.1975 - 12 RK 6/74

    Beamter - Versicherungsfreiheit

    Beamtenverhältnis und Angestelltenverhältnis entschieden (BSG 20, 133; 22, 288); das muß um so mehr gelten, wenn wie hier ein Beamter in - -.
  • BSG, 14.09.1978 - 12 RK 57/76

    Grenzschutzbeamter - Versicherungsfreiheit - Berufsförderung -

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. für Nebenbeschäftigungen BSGE 31, 66; 40, 208; SozR 2200 § 169 Nr. 4; für Beschäftigungsverhältnisse, die nach Enthebung vom Dienst bei Kürzung der Dienstbezüge während eines Disziplinarverfahrens ausgeübt wurden: BSGE 20, 123; 20, 133; für Ausübung eines Beschäftigungsverhältnisses nach Beurlaubung ohne Dienstbezüge: BSG SozR Nr. 2 zu § 6 AVG; BSG Urteil vom 13. November 1973 - 12 RK 22/72 - USK 73192, für Beamte, die neben ihrem Beamtenverhältnis eine Rente beziehen und dadurch als Rentner krankenversicherungspflichtig werden: BSG SozR Nr. 76 zu § 165 RVO; für Soldaten, die im Rahmen der Berufsförderung für ein Ausbildungsverhältnis vom Dienst freigestellt werden: BSG SozR 2200 § 172 Nr. 4).
  • BSG, 11.03.1970 - 3 RK 40/67

    Mehrfachbeschäftigte - Mehrfache Versicherungspflichtigkeit - Versicherungsfreie

    Es hat dabei zutreffend auf ein Urteil des Senats verwiesen, in dem eine Beschäftigung, die ein vorläufig des Dienstes enthobener Beamter aufgenommen hatte, als versicherungspflichtig angesehen worden ist (BSG 20, 123; vgl. ferner BSG 20, 133).
  • BSG, 12.03.2012 - B 12 KR 86/11 B
    Versicherungspflichttatbestandes fortwirkt, hätte er sich mit der Rechtsprechung auseinandersetzen müssen, wonach die Befreiung von der Versicherungspflicht tatbestandsbezogen zu beurteilen ist (vgl für die Angestelltenversicherung BSGE 20, 133 = SozR Nr. 5 zu § 5 AVG und für die Krankenversicherung BSGE 34, 205 = SozR Nr. 69 zu § 165 RVO sowie BSGE 85, 208 = SozR 3-2500 § 8 Nr. 4; nunmehr auch BSG Urteil vom 25.5.2011 - B 12 KR 9/09 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BVerwG, 06.11.1969 - II C 56.67

    Verschweigen einer Pflichtmitgliedschaft in einer Rentnerkrankenversicherung -

    Beide Beschäftigungsverhältnisse sind versicherungsrechtlich gesondert zu beurteilen, zumal sogar die nur für ein und dieselbe Person nebeneinander bestehenden Beschäftigungsverhältnisse nach der Rechtsprechung das Bundessozialgerichts (Urteil vom 18. Dezember 1963 - 3 RK 8/62 - [Sozialrecht Nr. 5 zu § 5 AVG]) versicherungsrechtlich gesondert zu beurteilen sind, wenn in ihnen "verschiedenartige Tätigkeiten" ausgeübt wurden.
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